Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter: DON Logistik GmbH, Methweg 4 g, 50823 Köln, Amtsgericht Köln, HRB 110581, E-Mail: info@scernetta.com
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich, Angebot nur für Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung und Nutzung der Software SCERNETTA DDD (nachfolgend „Software“), einschließlich der Testversion.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Bestellung, mit der Anforderung eines Aktivierungscodes oder mit dem Start der Testversion bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Für die Enterprise-Variante (Bereitstellung als Container und Programmierschnittstelle im Netzwerk des Kunden) wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Diese AGB gelten dort ergänzend.
(5) Die kostenlose Browser-Auswertung unter scernetta.com/analyse ist ein freiwilliges, unentgeltliches Angebot ohne Anspruch auf Verfügbarkeit. Für sie gelten die §§ 11 und 13 entsprechend.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Software liest digitale Fahrtenschreiber-Dateien (.ddd) von Fahrerkarten und Fahrzeugeinheiten ein, führt sie zusammen und wertet sie aus. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf scernetta.com in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Die Software wird zur Nutzung auf Rechnern des Kunden überlassen (On-Premises). Eine Verarbeitung der Fahrtenschreiber-Daten auf Systemen des Anbieters findet nicht statt.
(3) Die Software wird für die vereinbarte Laufzeit überlassen. Ein Verkauf der Software oder eine Übertragung von Rechten am Quellcode ist nicht Gegenstand des Vertrags.
(4) Installation, Einrichtung, Schulung und individuelle Anpassungen sind nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein verbindliches Angebot.
(2) Der Kunde fragt eine Lizenz per E-Mail oder über das Kontaktformular an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder dem Kunden einen Aktivierungscode für eine bezahlte Lizenz übermittelt.
(3) Für die Testversion kommt der Vertrag mit dem Start der Testphase in der Software zustande.
§ 4 Testversion
(1) Der Kunde kann die Software 14 Tage lang unentgeltlich testen. Je Rechner ist eine Testphase möglich.
(2) Während der Testphase steht grundsätzlich der volle Funktionsumfang zur Verfügung. Exportierte Berichte werden als Testversion gekennzeichnet. Die Kennzeichnung darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Berichte aus der Testversion sind nicht für die Vorlage bei Behörden oder Dritten bestimmt.
(3) Die Testphase endet automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, und es entstehen keine Kosten. Ein Anspruch auf eine Testversion oder auf deren Verlängerung besteht nicht.
(4) Für die unentgeltliche Testversion haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel. § 13 Abs. 1 bleibt unberührt.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Eine Lizenz gilt für einen Arbeitsplatz, das heißt für einen bestimmten Rechner. Auf diesem Rechner dürfen beliebig viele Fahrer und Fahrzeuge ausgewertet werden. Für jeden weiteren Rechner ist eine weitere Lizenz erforderlich.
(3) Eine Nutzung für Dritte, insbesondere als Auswertungsdienst für andere Unternehmen, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform erlaubt.
(4) Will der Kunde die Software auf einem anderen Rechner nutzen, zum Beispiel nach einem Gerätewechsel, überträgt der Anbieter die Lizenz auf Anfrage auf den neuen Rechner. Die Nutzung auf dem bisherigen Rechner endet damit.
§ 6 Aktivierung, Bindung an den Rechner, Online-Prüfung
(1) Die Software wird mit einem Aktivierungscode oder einer Lizenzdatei freigeschaltet. Dabei wird die Lizenz technisch an den Rechner gebunden. Hierzu bildet die Software aus Merkmalen des Rechners eine Kennung (Geräte-Kennung).
(2) Die Software prüft die Gültigkeit der Lizenz regelmäßig über das Internet beim Lizenzserver des Anbieters. Übertragen werden dabei nur die für die Lizenzprüfung nötigen Angaben, insbesondere der Aktivierungscode oder Lizenzschlüssel und die Geräte-Kennung. Inhalte der ausgewerteten Dateien werden nicht übertragen.
(3) Ist der Lizenzserver vorübergehend nicht erreichbar, bleibt die Software für einen Übergangszeitraum von derzeit bis zu 30 Tagen nutzbar. Danach ist für die weitere Nutzung eine erfolgreiche Online-Prüfung erforderlich. Der Kunde sorgt dafür, dass der Rechner hierfür in ausreichenden Abständen eine Internetverbindung hat.
(4) Der Anbieter darf eine Lizenz sperren, wenn
a) die vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist,
b) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung trotz Mahnung mit angemessener Frist in Verzug ist,
c) der Kunde die Software entgegen § 7 nutzt oder den Lizenzschutz umgeht, oder
d) der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt wurde.
In den Fällen b) und c) kündigt der Anbieter die Sperrung vorher in Textform an, soweit ihm das zumutbar ist. Nach einer Sperrung ist die Auswertung mit der Software nicht mehr möglich. Die Dateien des Kunden und bereits exportierte Berichte bleiben davon unberührt.
(5) Die Software erkennt Manipulationen der Systemzeit. Eine Nutzung mit zurückgestellter Systemzeit ist nicht zulässig.
§ 7 Grenzen der Nutzung
(1) Der Kunde darf die Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren oder auf andere Weise Dritten überlassen.
(2) Der Kunde darf technische Schutzmaßnahmen, insbesondere die Lizenzprüfung und die Bindung an den Rechner, nicht umgehen oder entfernen.
(3) Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren oder auf andere Weise zurückentwickeln und nicht bearbeiten. Das gilt nicht, soweit das Gesetz dies zwingend erlaubt, insbesondere nach § 69d Abs. 2 und 3 sowie § 69e UrhG.
(4) Urheber- und Schutzrechtsvermerke sowie Kennzeichnungen in der Software und in exportierten Berichten dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
(5) Der Kunde darf eine Sicherungskopie anfertigen, soweit das für die Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
§ 8 Updates
(1) Während der Laufzeit erhält der Kunde ohne zusätzliche Vergütung die Updates der lizenzierten Software, die der Anbieter allgemein veröffentlicht. Nicht umfasst sind neue Produkte sowie zusätzliche Module oder Editionen, die der Anbieter gesondert anbietet.
(2) Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen, auf Anpassung an einzelne Systemumgebungen oder auf Updates in bestimmten Abständen besteht nicht.
(3) Der Anbieter bemüht sich, Änderungen der maßgeblichen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten in angemessener Zeit in der Software zu berücksichtigen. Ein Anspruch darauf, dass die Software zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Rechtsstand abbildet, besteht nicht.
(4) Der Anbieter darf Funktionen ändern und weiterentwickeln, soweit der vertragsgemäße Gebrauch der Software dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(5) Updates unterliegen diesen AGB.
§ 9 Support
(1) Der Anbieter beantwortet Anfragen zur Nutzung der Software und zu Fehlern per E-Mail an info@scernetta.com.
(2) Feste Reaktions- oder Behebungszeiten, telefonischer Support und Support vor Ort sind nicht geschuldet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunde sendet dem Anbieter Fahrtenschreiber-Dateien oder andere personenbezogene Daten nur nach vorheriger Absprache. Der Anbieter verwendet solche Daten ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und löscht sie danach. Soweit hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien sie vorab.
§ 10 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird für die gesamte Laufzeit im Voraus berechnet. Sie ist 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Anbieter darf die Freischaltung der Lizenz vom Zahlungseingang abhängig machen.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regeln. § 6 Abs. 4 bleibt unberührt.
(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 11 Keine amtliche Auswertung, Pflichten des Kunden
(1) Die Ergebnisse der Software sind unterstützende Hinweise für die interne Prüfung. Sie sind keine amtliche Auswertung und nicht rechtsverbindlich. Ob ein Verstoß vorliegt und welche Folgen er hat, entscheiden allein die zuständigen Behörden und Gerichte. Angezeigte Schätzungen von Bußgeldern sind unverbindliche Richtwerte und keine Rechtsberatung.
(2) Der Kunde prüft die Ergebnisse in eigener Verantwortung anhand der Originaldaten und der geltenden Rechtslage. Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite stützt er nicht allein auf die Software.
(3) Die gesetzlichen Pflichten des Kunden bleiben allein seine Pflichten. Das gilt insbesondere für das Auslesen, Aufbewahren und Vorlegen der Fahrtenschreiber-Daten sowie für die Kontrolle und Belehrung der Fahrer. Die Software unterstützt dabei, sie übernimmt diese Pflichten nicht. Die Software verändert oder löscht Dateien nur auf ausdrückliche Anweisung des Nutzers.
(4) Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und bewahrt die Originaldateien unverändert auf.
(5) Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten seiner Fahrer selbst verantwortlich.
(6) Beim ersten Start zeigt die Software Hinweise zur Nutzung an. Diese Hinweise fassen die wichtigsten Punkte dieses Paragrafen in einfachen Worten zusammen. Sie begründen keine zusätzlichen Rechte oder Pflichten. Bei Abweichungen gelten allein diese AGB.
§ 12 Mängel
(1) Der Anbieter hält die Software während der Laufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Mängel beseitigt er innerhalb angemessener Zeit, in der Regel durch ein Update.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie so genau, dass der Anbieter sie nachvollziehen kann.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ist kein Mangel. Weicht ein Ergebnis von dem Ergebnis eines anderen Auswertungsprogramms ab, ist das für sich genommen kein Mangel, weil die Vorschriften Auslegungsspielräume lassen.
(5) Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels hatte und diese fehlgeschlagen ist.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Bußgelder, behördliche Maßnahmen oder sonstige Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde Ergebnisse der Software ungeprüft übernommen hat. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(6) Diese Regeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Lizenz läuft ein Jahr ab Freischaltung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Laufzeit endet automatisch. Sie verlängert sich nicht von selbst. Für eine weitere Nutzung schließt der Kunde eine neue Lizenz ab.
(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Software entgegen § 7 nutzt oder trotz Mahnung nicht zahlt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Mit dem Ende der Laufzeit endet das Nutzungsrecht. Die Auswertung mit der Software ist dann nicht mehr möglich. Die Dateien des Kunden und bereits exportierte Berichte bleiben beim Kunden und werden nicht verändert.
§ 15 Datenschutz
(1) Die Software verarbeitet die Fahrtenschreiber-Dateien ausschließlich lokal auf dem Rechner des Kunden. Bei der gewöhnlichen Nutzung erhält der Anbieter keinen Zugriff auf diese Daten und verarbeitet sie nicht im Auftrag des Kunden. Die Parteien gehen deshalb davon aus, dass die bloße Nutzung der Software keine Auftragsverarbeitung begründet.
(2) Erhält der Anbieter im Einzelfall doch Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden, zum Beispiel im Rahmen einer Supportanfrage nach § 9 Abs. 3, schließen die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit das Gesetz dies verlangt.
(3) Für die Lizenzprüfung verarbeitet der Anbieter die in § 6 Abs. 2 genannten Angaben. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter scernetta.com/datenschutz.
§ 16 Änderungen dieser AGB
(1) Für einen laufenden Vertrag gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB bis zum Ende der Laufzeit.
(2) Für neue Verträge und für jede neue Lizenz nach Ablauf der Laufzeit gilt die dann aktuelle Fassung.
(3) Will der Anbieter die AGB während einer laufenden Lizenz ändern, teilt er die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt für ihn die bisherige Fassung bis zum Ende der Laufzeit weiter.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Werden diese AGB in anderen Sprachen bereitgestellt, dient das nur dem Verständnis. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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